
Installationsanweisung
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Betrieb von Dunstabzugshaube und kamingebundenen Geräten in
einem Raum
• Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame
Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen Feuerungs-
stätten wie Kohle- oder Ölöfen und Gas-Thermen im selben Raum
bestimmten Einschränkungen.
• Die Feuerstätten-Verordnung lässt in solchen Räumen nur einen
Unterdruck von höchstens 4 Pa zu.
• Der gemeinsame gefahrlose Betrieb von kamingebundenen Geräten
und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum und/oder
Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete Zuluftöffnung
von ca. 500-600 cm
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von außen belüftet sind und dadurch bei lau-
fender Dunstabzugshaube Unterdruck vermieden wird.
• Im Zweifelsfalle Rat und Zustimmung des zuständigen Bezirks-
Schornsteinfegermeisters oder der örtlichen Baubehörde einholen.
• Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: „Zuluftöffnung so
groß wie Abluftöffnung“, kann durch eine größere Öffnung von 500-
600 cm
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der Wirkungsgrad der Ablufteinrichtung beeinträchtigt wer-
den.
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